06.02.2015  Forschung

Fortführung und Weiterentwicklung der Wissenschaftspakte

Mitte Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Exzellenzinitiative – beschlossen. Für die Interpretation und Umsetzung der Vereinbarungen ergeben sich Fragen an die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes stellt sich die Frage, inwieweit sie sich auf die Wissenschaftspakte auswirken und welche Konsequenzen die Bundesregierung mit den Ländern aus der neuen Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung in dieser Wahlperiode zu ziehen gedenkt.

 

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Antwort_KA_Wissenschaftspakte_vorab