13.05.2016  Allgemein

Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Gesetzes zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten

Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten.

In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und weitere Personen, die sie kritisch zur Politik der jeweiligen Regierung äußern und verhalten, teilweise erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt, eingeschüchtert, bedroht und an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und persönlichen Freiheiten gehindert.

Ich habe dazu auch gemeinsam mit Luise Amtsberg und anderen MdB-Kolleginnen eine persönliche Erklärung im Plenum des Deutschen Bundestages abgegeben:

https://www.kai-gehring.de/detail/nachricht/persoenliche-erklaerung-algerien-marokko-und-tunesien-sind-keine-sicheren-herkunftsstaaten.html

Antrag PDF:

EA_1808425