27.09.2018  Bildung

Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit verstärken

Das universelle Grundrecht aller Menschen auf Religions- und Weltanschauungs-freiheit ist fester Bestandteil des Menschenrechtskanons und bindet entsprechend alle Staaten, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet haben. Positive wie negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind keine Frage politischer Präferenzen einer Regierung. Sie gelten in jedem Land und jeder Region – unabhängig von einer vorhandenen Mehrheitsreligion, in Staaten mit Staatsreligion und in Staaten mit offizieller Neutralität gegenüber jeglichen Religionen.

 

Aus der Universalität der Menschenrechte folgt, dass jede*r einzelne Gläubige und Religionsangehörige, jede*r Anhänger*in von Religions- und Glaubensgemeinschaften frei von Angst leben und ihren Glauben alleine oder im Kollektiv praktizieren darf. Es ist das Recht aller Gläubigen, sich zum eigenen Glauben zu bekennen, ohne Repressionen oder Diskriminierungen befürchten zu müssen. Genauso müssen auch die Rechte von Konfessionslosen, Atheist*innen und Religionskritiker*innen geachtet und geschützt werden.

 

Der Antrag zum Nachlesen