15.03.2018  Menschenrechte

Einmarsch der Türkei in Syrien als völkerrechtswidrig verurteilen, Rüstungsexporte stoppen

Am 21. Januar 2018 startete die Türkei mit der „Operation Olivenzweig“ den Einmarsch in die nordsyrische Region Afrin, die eines der Rückzugsgebiete für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Syrien ist. Unzählige Menschen sind bereits durch den Krieg Assads gegen seine eigene Bevölkerung und die barbarischen Verbrechen von ISIS zur Flucht in genau dieses Gebiet gezwungen worden. Bereits in den ersten Wochen der Offensive hat sich diese ohnehin katastrophale Lage verschlimmert. Präsident Erdogan droht offen mit einer Belagerung von Afrin. Hunderttausende Menschen in der Stadt und den umliegenden 300 Dörfern wären davon betroffen.

 

Der türkische Militäreinsatz richtet sich gegen die YPG, den militärischen Arm der kurdischen PYD, die die Autonomiebehörde kontrolliert; er hat jedoch bereits zahlreiche zivile Opfer gefordert. Es liegen zudem derzeit unbestätigte Berichte über den Einsatz

von Giftgas durch die türkische Armee und den gezielten Beschuss von Krankenhäusern in Afrin vor. Beides wären schwerste Kriegsverbrechen, verstoßen gegen die Genfer Konvention und müssen mit Nachdruck aufgeklärt werden. Nach der entscheidenden

Schwächung von ISIS, bei der unter anderem kurdische Milizen der YPG eine entscheidende Rolle gespielt haben, ist der Krieg in Syrien mit dem türkischen Angriff in eine weitere erschütternde Gewaltphase eingetreten. Mit dem Einmarsch in Nordsyrien gießt Präsident Erdogan Öl in den regionalen Flächenbrand.

 

Antragstext Einmarsch der Türkei in Syrien verurteilen