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20. Oktober 2011
Rede, Hochschule
Rede zur 24. BAföG-Novelle
„Leistung muss sich lohnen“ – dieser vielzitierte Grundsatz ist auch Teil des BAföG. Viele Studierende, die besonders schnell ihr Studium abgeschlossen oder einen überdurchschnittlichem Studienerfolg erzielt haben, mussten den Darlehensteil des BAföG nicht komplett zurückzahlen.
Den „großen Teilerlass“ erhält zum Beispiel jemand, der das Studium vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abschließt. Den „kleinen Teilerlass“ gibt es, wenn die Ausbildung mindestens zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde.