MdB Gehring kritisiert Girokonto-Änderung und fordert faire Bedingungen fürs P-Konto
„Das normale Girokonto bietet nach den schwarz-gelben Gesetzänderungen ab dem 01. Januar 2012 keinen Schutz mehr vor einer Pfändung. Auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld fällt zum Jahresersten weg. Deswegen ist es wichtig zu wissen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, ihr Girokonto in ein „P-Konto“ (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln. Dabei ist zu verhindern, dass Kunden extra zur Kasse gebeten werden und Banken versuchen, durch schlechte Konditionen unliebsame Kunden zu vergraulen. Bereicherung auf Kosten der Ärmsten wäre skandalös.
Dass der rechtliche Umwandlungsanspruch auf ein P-Konto nur für diejenigen gilt, die bereits ein bestehendes Konto haben, sehen wir Grüne kritisch. Personen ohne Konto haben weiterhin bei keiner Bank einen gesetzlichen Anspruch auf Errichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Das muss sich ändern – denn: die Verfügbarkeit über ein Konto ist genauso wie ein Telefonanschluss oder Internetzugang Voraussetzung, um gleichberechtigt an Alltagsgeschäften des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen zu können.
Als Bundestagsfraktion fordern wir seit Jahren die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die jedem Bürger das Recht auf ein Konto auf Guthabenbasis garantiert. Dass die FDP als einzige Fraktion im Bundestag einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für jeden Menschen von vorneherein ablehnt, ist Ausdruck sozialer Kälte. CDU und CSU sollten sich im Regierungsbündnis gegen den FDP-Fundamentalismus durchsetzen und endlich einen besseren Verbraucherschutz ermöglichen.“








