Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen
Die „Freiwillige Vereinbarung“ zwischen Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden aus dem Jahre 2001 zur Gleichstellung hat kaum Ergebnisse gebracht und muss als gescheitert bezeichnet werden. Die mageren Ergebnisse des Treffens der Bundesministerinnen für Frauen, Arbeit, Justiz mit den DAX30-Konzernen vom 17. Oktober dieses Jahres zeigen, dass es in der Wirtschaft kaum ein Bewusstsein für das Problem gibt. Nicht mehr als eine weitere butterweiche Selbstverpflichtung wurde präsentiert. Die DAX30-Unternehmen konnten sich nicht einmal auf eine einheitliche Definition einer Führungsposition einigen. Auch die Zielzahlen sind völlig unterschiedlich und wenig ambitioniert: Aufsichtsräte und Vorstände sind von der neuen Selbstverpflichtung ausdrücklich ausgenommen. Ein ernstzunehmendes Bekenntnis mit konkreten Zielen und Fristen fehlt.
Deutschland nimmt einen beschämenden hinteren Platz in Sachen Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt ein. Solange Frauen in Führungspositionen nicht stärker vertreten sind, werden männlich dominierte Machtstrukturen nicht durchbrochen und die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt nicht erreicht. Durch eine bessere Sichtbarkeit und Repräsentation von Frauen in Top-Positionen wird der lange überfällige Bewusstseinswandel angestoßen. Frauen in Führungspositionen sind wichtige Vorbilder, die andere Frauen motivieren. Ab einem Anteil von rund 30 Prozent – der sogenannten „kritischen Masse“ – werden Frauen als „Normalfall“ und nicht mehr als „exotische Ausnahme“ wahrgenommen. Ohne gesetzliche Quote wird ein solcher Frauenanteil nicht erreicht. Vorstände leiten das Unternehmen. Der Frauenanteil von rund 3 Prozent kann in keinster Weise als angemessen bezeichnet werden. Freiwillige Maßnahmen haben nicht zu messbaren Erfolgen geführt. Der Gesetzgeber ist daher nun zum Handeln aufgefordert. Mit einer Quote für Vorstände würde er dieser Aufforderung nachkommen. Weiterhin soll eine Quote für Geschäftsführungen anderer Unternehmensformen geprüft werden.








