Deutschen Qualifikationsrahmen zum Erfolg führen - Gleichwertigkeit von Abitur und Berufsabschlüssen sicherstellen
Der von Bund und Ländern einberufene Arbeitskreis „Deutscher Qualifikationsrahmen" hat im März 2011 eine bildungsbereichsübergreifende Matrix verabschiedet, die fachliche und personale Kompetenzen auf acht Niveaus beschreibt, welche in der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden. Die Niveaustufen orientieren sich dabei vor allem an den Lernergebnissen und den aus ihr folgenden Handlungskompetenzen.
Seit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz im Oktober 2011 ist die Zuordnung der Hochschulreife im Verhältnis zu den beruflichen Erstausbildungen strittig: Diese will die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und lediglich die höchste Stufe der beruflichen Erstausbildung auf Stufe fünf einordnen. Der überwiegende Teil der beruflichen Erstausbildungen würde folglich der Stufe vier, zweijährige Erstausbildungen der Stufe drei zugeordnet werden.
Mit unserer Forderung, die Allgemeine Hochschulreife und mindestens dreijährigen dualen Ausbildungen übereinstimmend auf Niveau vier des DQR einzuordnen, wollen wir die Gleichwertigkeit von Abitur und der dualen Berufsausbildung sicherstellen. Wir warnen vor einer Abwertung der dualen Ausbildung. Über die Zuordnung der Qualifikationen muss im Konsens mit allen beteiligten Akteuren entschieden werden. Die Position der am dualen Berufsbildungssystem Beteiligten ist dabei gleichberechtigt zu berücksichtigen.








