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14. Dezember 2011
Antrag, Bildung

Bildungs- und Teilhabepaket - Leistungen unbürokratisch, zielgenau und bedarfsgerecht erbringen

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets ist klar: Diese Leistungen sind mit einem so noch nicht dagewesenen bürokratischen Aufwand verbunden und der verfassungsrechtlich garantierte Zugang zu Bildung und Teilhabe bleibt vielerorts auf der Strecke. Dies widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat vor der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets mehrfach betont, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen müssten. In diskriminierender Weise unterstellt sie damit implizit, Eltern im ALG II-Bezug würden das Sozialgeld im Gegensatz zu allen anderen Eltern eher für sich als für ihre Kinder ausgeben.

Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur ist Voraussetzung für Bildung und Teilhabe: Gut ausgestattete und flächendeckend verfügbare Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Zentren, Ganztagsschulen, außerschulische Kooperationspartner und Jugendeinrichtungen mit qualifiziertem Personal erreichen alle Kinder und Jugendlichen, die der besonderen Förderung bedürfen. Die tatsächlichen Angebote können Kinder und Jugendliche animieren mitzumachen. Ein Teil der Leistungen wie die Lernförderung, das Mittagessen oder teilweise auch die kulturelle Teilhabe lassen sich am effektivsten in den Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen verwirklichen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 gibt generell eine solche einrichtungsbezogene Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe frei. Der flächendeckende Ausbau einer modernen Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur sowie die Sicherstellung einer hohen Qualität derselben scheitert jedoch bislang an den bestehenden Strukturen des deutschen Föderalismus. Solange das Kooperationsverbot im Grundgesetz eine unbürokratische finanzielle Beteiligung des Bundes verhindert, kann keine neue Kooperationskultur zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Bildung entstehen. Erst die Aufhebung des Verbotes ermöglicht die Schaffung zielgenauer und unbürokratischer Finanzierungswege für die Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen.

Antrag_Bildungs-und_Teilhabepaket.pdf Antrag Bildungs-und Teilhabepa... (Größe: 50 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 14.12.11)
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