Bildungs- und Teilhabepaket - Leistungen unbürokratisch, zielgenau und bedarfsgerecht erbringen
Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur ist Voraussetzung für Bildung und Teilhabe: Gut ausgestattete und flächendeckend verfügbare Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Zentren, Ganztagsschulen, außerschulische Kooperationspartner und Jugendeinrichtungen mit qualifiziertem Personal erreichen alle Kinder und Jugendlichen, die der besonderen Förderung bedürfen. Die tatsächlichen Angebote können Kinder und Jugendliche animieren mitzumachen. Ein Teil der Leistungen wie die Lernförderung, das Mittagessen oder teilweise auch die kulturelle Teilhabe lassen sich am effektivsten in den Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen verwirklichen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 gibt generell eine solche einrichtungsbezogene Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe frei. Der flächendeckende Ausbau einer modernen Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur sowie die Sicherstellung einer hohen Qualität derselben scheitert jedoch bislang an den bestehenden Strukturen des deutschen Föderalismus. Solange das Kooperationsverbot im Grundgesetz eine unbürokratische finanzielle Beteiligung des Bundes verhindert, kann keine neue Kooperationskultur zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Bildung entstehen. Erst die Aufhebung des Verbotes ermöglicht die Schaffung zielgenauer und unbürokratischer Finanzierungswege für die Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen.








