21.02.2018  Bildung

Bundesregierung will bei Reform der Hochschulzulassung nur Zuschauer sein

Wie aus unserer aktuellen Kleinen Anfrage hervorgeht, will sich die Bundesregierung  bei der Reform der Hochschulzulassung auf die Zuschauerrolle beschränken. Die Länder allein sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Studienplatzvergabe in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen verfassungsfest machen. Die ausdrücklichen Hinweise des Bundesverfassungsgerichts, dass auch der Bund tätig werden könnte, wischt die Bundesregierung nonchalant beiseite.

Die Bundesregierung geht mit dieser Passivität ein hohes Risiko ein. Sollten die Länder bei der Überarbeitung ihres Staatsvertrags für die Hochschulzulassung in Verzug oder Konflikt geraten, droht Chaos für Studienbewerber und Hochschulen auszubrechen. Denn das für verfassungswidrig erklärte Zulassungsverfahren gilt ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Wenn bis dahin die Neureglung nicht gelingt, droht eine Klagewelle von Studienbewerbern auf die Hochschulen zuzurollen. Um dies zu verhindern, wäre die Bundesregierung gut beraten, ihre Passivität unverzüglich aufzugeben, weil es sich beim Studium für künftige Ärzte um eine bundesweite Frage handelt.

Hier die vollständige Antwort der Bundesregierung: Kleine Anfrage Studienplatzvergabe