22.11.2016  Forschung

Arzneimittelforschung mit nicht einwilligungsfähigen Patienten

 

Durch Änderungen im Arzneimittelrecht werden die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland bei klinischen Studien momentan für nicht einwilligungsfähige Erwachsene gibt, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit ausgehöhlt. Bisher ist eine sogenannte gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nach dem Arzneimittelrecht ausgeschlossen. Dieses Verbot wird nun insoweit aufgeweicht, dass eine Teilnahme volljähriger Nichteinwilligungsfähiger auch ohne persönlichen Nutzen zulassen wird, wenn die Betroffenen im früheren Zustand der Einwilligungsfähigkeit mittels Vorausverfügung und nach einer ärztlichen Erklärung einer Teilnahme zugestimmt haben. Betroffen davon werden vor allem Menschen mit neurodegenerativen, beispielsweise dementiellen Erkrankungen, sein.

Entschließungsantrag Arzneimittelforschung