01.09.2017  LGBTI

Anpassungsbedarf wegen der Ehe für alle

Am 28. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts im Bundesgesetzblatt verkündet. Vom 1. Oktober 2017 an können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Laut dpa-Meldung vom 28. Juli 2017 verschickte zuvor das Bundesministerium des Innern an die Landesinnenministerien ein Schreiben, in dem es behauptet, die nötigen Änderungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften könnten nicht mehr bis Anfang Oktober 2017 in Kraft gesetzt werden, sondern erst 2018. Auch einige technische Umstellungen seien notwendig. Ehen könnten aber trotzdem vorher geschlossen werden. Zudem sei aus Sicht von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière das Gesetz „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehle. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. „Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss.“

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